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Orts- oder Kreisvereinigung gründen

Du möchtest die FREIEN WÄHLER in deiner Stadt, Gemeinde oder deinem Kreis stärker machen? Dann ist die Gründung einer Ortsvereinigung oder Kreisvereinigung der richtige Schritt. Unsere politische Arbeit beginnt dort, wo Entscheidungen den Alltag der Menschen direkt betreffen: in den Kommunen.

Die FREIEN WÄHLER NRW stehen für bürgernahe, sachorientierte und unabhängige Politik. Unsere Satzung betont ausdrücklich, dass in den Gemeinden der Ursprung politischen Handelns und bürgerschaftlichen Engagements liegt. Genau deshalb wollen wir Menschen vor Ort ermutigen, Verantwortung zu übernehmen und eigene Strukturen aufzubauen.

Was braucht es zur Gründung?

Die Satzung der FREIEN WÄHLER NRW regelt klar, welche Voraussetzungen für Untergliederungen gelten:

Kreisvereinigung gründen

Für die Gründung einer Vereinigung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt werden mindestens 7 Mitglieder benötigt.

Ortsvereinigung gründen

Für eine Vereinigung in kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie in Ortsteilen oder Stadtbezirken kreisfreier Städte werden mindestens 5 Mitglieder benötigt.

Bezirksvereinigung

Für eine Bezirksvereinigung sind mindestens 11 Mitglieder erforderlich.

So läuft die Gründung ab

Wenn genügend Mitglieder vor Ort zusammenkommen, lädt grundsätzlich die nächsthöhere Gliederung nach einem Vorstandsbeschluss zur Gründungsversammlung ein.

Sollte der nächsthöhere Vorstand nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erreichen der notwendigen Mitgliederzahl und nach dem Wunsch von mindestens 3 Mitgliedern einladen, kann ersatzweise der Landesvorstand zur Gründungsversammlung einladen.

Die Gründung einer Kreis- oder Ortsvereinigung benötigt außerdem die Zustimmung der nächstübergeordneten Gliederungseinheit.

Wer kann mitmachen?

Grundsätzlich gehören Mitglieder der Kreis- oder Ortsvereinigung an, in deren Gebiet sie ihren Erstwohnsitz haben. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Bundesvorstand.

Das bedeutet: Wer vor Ort eine Vereinigung aufbauen möchte, sollte zunächst engagierte Mitglieder aus dem eigenen Kreis, der eigenen Stadt oder Gemeinde zusammenbringen.

Welche Funktionen braucht ein Vorstand?

Der Vorstand einer Untergliederung besteht mindestens aus:

  • einer oder einem Vorsitzenden,
  • mindestens einer Stellvertretung,
  • einer Schriftführung,
  • einer Kassiererin oder einem Kassierer.

Die Gründungsversammlung kann zusätzlich beschließen, ob weitere Vorstandsmitglieder gewählt werden sollen.

Was kann eine Orts- oder Kreisvereinigung leisten?

Eine eigene Vereinigung vor Ort bietet die Möglichkeit, Politik aktiv zu gestalten:

  • kommunale Themen sichtbar machen,
  • Bürgerinnen und Bürger einbinden,
  • Veranstaltungen und Aktionen organisieren,
  • Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen unterstützen,
  • Programmatik vor Ort entwickeln,
  • mit unabhängigen Wählergemeinschaften zusammenarbeiten,
  • die FREIEN WÄHLER NRW in Stadt, Gemeinde oder Kreis bekannt machen.

Die Satzung sieht vor, dass Untergliederungen Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie haben, solange sie dem Grundkonsens der Landes- und Bundesorganisation nicht widersprechen.

Gemeinsam Politik vor Ort gestalten

Eine Orts- oder Kreisvereinigung ist mehr als eine formale Struktur. Sie ist der Ort, an dem Menschen zusammenkommen, Ideen entwickeln und Verantwortung übernehmen. Gerade in Nordrhein-Westfalen brauchen Städte, Gemeinden und Kreise starke Stimmen, die nicht in parteipolitischen Schubladen denken, sondern Lösungen suchen.

Wenn du also sagst: „Bei uns vor Ort muss sich etwas ändern“, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden.

Jetzt den ersten Schritt machen

Du möchtest eine Orts- oder Kreisvereinigung gründen oder dich zunächst unverbindlich informieren? Dann werde Teil der FREIEN WÄHLER NRW und bring dich vor Ort ein.

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