Veranstaltungen
Mitmachen
ca. 4 Min. Lesezeit

Freie Wähler fordern Aufklärung über Krankenkassen-Anlagen

Bei zwölf bundesunmittelbaren Krankenkassen gelten Anlagen im Nominalwert von rund 1,1 Milliarden Euro als leistungsgestört. Maximilian Eitner fordert eine transparente Aufarbeitung und eine Überprüfung der bestehenden Kontrollmechanismen. Quelle: Freie Wähler Mülheim an der Ruhr

Düsseldorf - Rund 74,4 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Vor diesem Hintergrund sorgen problematische Anlagegeschäfte mehrerer Krankenkassen für Fragen: Nach Angaben der Bundesregierung gelten bei zwölf bundesunmittelbaren Krankenkassen Geldanlagen mit einem Nominalwert von rund 1,1 Milliarden Euro als leistungsgestört. Davon entfallen rund 900 Millionen Euro auf immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen und etwa 200 Millionen Euro auf Inhaberschuldverschreibungen.

Zum 31. Dezember 2025 hatten die betroffenen Krankenkassen bereits Wertberichtigungen von rund 400 Millionen Euro vorgenommen. Die verbleibenden Restbuchwerte liegen bei etwas mehr als 700 Millionen Euro. Weitere Wertberichtigungen oder Verluste sind möglich; wie hoch der endgültige wirtschaftliche Schaden ausfallen wird, steht derzeit noch nicht fest.

Maximilian Eitner, stellvertretender Landesvorsitzender der Freien Wähler Nordrhein-Westfalen und Immobilienexperte der Freien Wähler, fordert deshalb eine umfassende Aufarbeitung der Vorgänge:

„Beitragsgelder sind kein Spielgeld. Gesetzliche Krankenkassen sind keine Investmentbanken. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen darauf vertrauen können, dass die Mittel des solidarisch finanzierten Gesundheitssystems verantwortungsvoll und sicher verwaltet werden. Wenn Anlagen in einer solchen Größenordnung in Schwierigkeiten geraten, muss transparent nachvollzogen werden, wie diese Entscheidungen zustande gekommen sind und welche Kontrollen stattgefunden haben.“

Für Sozialversicherungsträger gelten bereits heute strenge gesetzliche Vorgaben. Nach § 80 SGB IV müssen ihre Mittel so angelegt und verwaltet werden, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und ausreichende Liquidität gewährleistet bleibt. Zudem verlangt das Gesetz ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement sowie eine Begrenzung von Ausfall- und Liquiditätsrisiken durch Mischung und Streuung der Anlagen.

„Wer Pflichtbeiträge verwaltet, trägt eine besondere Verantwortung gegenüber Millionen Versicherten“, erklärt Eitner. „Wir reden hier nicht über privates Risikokapital, sondern über Mittel eines solidarisch finanzierten Pflichtversicherungssystems. Deshalb müssen Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle bei jeder Anlageentscheidung an erster Stelle stehen.“

Aus Sicht der Freien Wähler muss nun insbesondere geklärt werden, auf welcher Grundlage die betroffenen Anlagen genehmigt wurden, welche Risiken zum Entscheidungszeitpunkt bekannt waren, ob interne und gesetzliche Anlagerichtlinien eingehalten wurden und welche aufsichtsrechtlichen Kontrollen stattgefunden haben. Auch die Bundesregierung hält angesichts der bestehenden gesetzlichen Vorgaben eine sorgfältige und gründliche Aufarbeitung durch Selbstverwaltung und Aufsichtsbehörden für erforderlich.

„Wenn das Gesetz ausdrücklich verlangt, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss, dann muss im Nachhinein genau geprüft werden, ob dieser Maßstab bei den damaligen Entscheidungen eingehalten wurde“, so Eitner. „Es braucht eine lückenlose Aufarbeitung der Entscheidungswege und eine klare Antwort auf die Frage, ob die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichen oder nachgeschärft werden müssen.“

Für Eitner gehört dazu auch eine möglichst weitgehende Transparenz gegenüber den Versicherten: „Wer Pflichtbeiträge einzieht, hat eine besondere Pflicht zur Rechenschaft. Es muss nachvollziehbar sein, was passiert ist, wer welche Entscheidungen getroffen hat und welche Konsequenzen aus den Vorgängen gezogen werden. Wo rechtlich möglich, sollten auch mögliche Schadensersatzansprüche konsequent geprüft werden.“

Die Freien Wähler sprechen sich deshalb für eine unabhängige Prüfung der Vorgänge, eine Überprüfung der bestehenden Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie für größtmögliche Transparenz gegenüber den Beitragszahlern aus.