Siegen/Düsseldorf - Im ersten Halbjahr 2026 wurden im Hochsauerlandkreis 35 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 230,8 Megawatt genehmigt. Im Kreis Siegen-Wittgenstein waren es 19 Anlagen mit 132,4 Megawatt. Zusammen wurden damit innerhalb von sechs Monaten 54 Anlagen mit 363,2 Megawatt genehmigt.
Landesweit erhielten im selben Zeitraum 275 Windenergieanlagen mit insgesamt 1.753,1 Megawatt eine Genehmigung. Auf die beiden südwestfälischen Kreise entfielen damit rechnerisch 19,6 Prozent der in Nordrhein-Westfalen genehmigten Anlagen und 20,7 Prozent der genehmigten Leistung. Grundlage ist eine Auswertung des Marktstammdatenregisters mit Datenstand 14. Juli 2026.
Der Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein umfassen zusammen 3.093 Quadratkilometer und damit rund 9,1 Prozent der nordrhein-westfälischen Landesfläche. Im ersten Halbjahr 2026 wurden dort rechnerisch 1,75 Windenergieanlagen je 100 Quadratkilometer genehmigt. Landesweit lag dieser Wert bei 0,81 Anlagen je 100 Quadratkilometer.
Damit war die Genehmigungsdichte in den beiden Kreisen in diesem Zeitraum gut doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt.
„Diese Halbjahreszahlen sind eine Momentaufnahme und für sich genommen noch kein Beweis für eine dauerhafte Überlastung. Sie zeigen aber, dass die regionale Konzentration des Genehmigungsgeschehens messbar ist. Deshalb brauchen wir jetzt eine transparente Gesamtbilanz und keine weitere Planung nach dem Prinzip Hoffnung“, erklärt Benjamin Grimm, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER NRW.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz weist für den Hochsauerlandkreis mit 12.426 Hektar das größte theoretische Windflächenpotenzial aller nordrhein-westfälischen Kreise aus. Für Siegen-Wittgenstein werden 4.930 Hektar genannt. Diese Potenzialwerte sind keine tatsächlich ausgewiesenen Bauflächen und sagen nicht aus, wie viele Anlagen errichtet werden. Sie erklären jedoch, warum sich der Ausbau regional konzentriert – und warum für diese Regionen besonders klare Belastungskriterien erforderlich sind.
Auch die rechtskräftigen Regionalpläne zeigen die Größenordnung. Für den Märkischen Kreis sowie die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein sind 5.711 Hektar Windenergiebereiche gesichert. Für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis sind es 8.033 Hektar. Zusammen ergeben sich für die fünf südwestfälischen Kreise 13.744 Hektar. Das sind rechnerisch 558 Hektar beziehungsweise 4,2 Prozent mehr als die im Landesentwicklungsplan für Südwestfalen vorgesehenen 13.186 Hektar. Dabei handelt es sich um eine Planungskulisse, nicht um die tatsächlich gerodete oder bebaute Fläche.
„Das regionale Flächenziel ist erfüllt. Damit ist der Zeitpunkt gekommen, nicht nur über weitere Flächen, sondern über die Verteilung der bereits geschaffenen Möglichkeiten zu sprechen. Wir wollen für jede Stadt und Gemeinde wissen, wie viele Anlagen bereits in Betrieb, genehmigt oder beantragt sind, welche Leistung sie haben und welche Ortschaften durch mehrere Projekte gleichzeitig betroffen sind“, so Grimm.
Waldregionen besonders betroffen
Siegen-Wittgenstein ist zu 59,5 Prozent bewaldet und weist damit den höchsten Waldanteil aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auf. Im Hochsauerlandkreis liegt der Waldanteil bei 54,2 Prozent. In beiden Kreisen ist somit mehr als die Hälfte der Fläche Wald.
Nach einer Auswertung von 313 Windenergieanlagen auf nordrhein-westfälischen Forstflächen müssen je Anlage durchschnittlich rund 0,49 Hektar dauerhaft von Baumbewuchs freigehalten werden. Zusätzlich werden während der Bauphase durchschnittlich 0,72 Hektar vorübergehend benötigt. Rund 0,05 Hektar je Anlage entfallen auf das versiegelte Fundament; die übrigen dauerhaften Flächen werden insbesondere für Kranbetrieb und Zufahrten benötigt.
„Bei einem angenommenen Szenario von 100 Anlagen, die sämtlich im Wald errichtet würden, wären das 49 Hektar dauerhaft baumfreie Fläche und weitere 72 Hektar temporäre Bauflächen. Politik muss diese Flächenwirkungen offen und differenziert benennen – weder übertreiben noch kleinreden“, betont Grimm.
Tourismusfolgen müssen untersucht, nicht nur vermutet werden
Der Hochsauerlandkreis verzeichnete im Juni 2025 mit 1.373 Gästeübernachtungen je 1.000 Einwohner die höchste Tourismusintensität Nordrhein-Westfalens. Der Landesdurchschnitt lag bei 331 Übernachtungen. Die Zahlen belegen die überdurchschnittliche wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, aber noch keinen konkreten Schaden durch Windenergieanlagen.
Die FREIEN WÄHLER NRW fordern deshalb für touristisch bedeutsame Höhenzüge, Wanderwege, Talsperren und Aussichtspunkte belastbare Sichtfeldanalysen sowie eine Untersuchung möglicher Auswirkungen auf Übernachtungen, Besucherentscheidungen und das touristische Standortprofil.
„Wer touristische Schäden behauptet, muss sie belegen. Wer sie pauschal ausschließt, ebenfalls. Wir brauchen eine Untersuchung, die konkrete Standorte, Sichtachsen und Gästesegmente betrachtet“, erklärt Grimm.
Kommunale Einnahmen transparent berechnen
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen ist für viele neue Windenergieprojekte gesetzlich vorgesehen. Kommt keine individuelle Beteiligungsvereinbarung zustande, sieht das Bürgerenergiegesetz NRW ein Angebot von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde vor. Bei einem Jahresertrag von zehn Millionen Kilowattstunden wären dies beispielsweise 20.000 Euro; bei 15 Millionen Kilowattstunden 30.000 Euro.
„Wir bestreiten nicht, dass Kommunen Einnahmen erhalten können. Aber die Öffentlichkeit muss erkennen können, welche Stromproduktion angenommen wurde, welche Zahlung tatsächlich vereinbart ist und ob der Betrag auf mehrere Gemeinden verteilt wird. Modellrechnungen müssen als Modellrechnungen gekennzeichnet werden“, fordert Grimm.
Sechsmonatiger Belastungscheck statt unbestimmtem Dauerstopp
Die FREIEN WÄHLER NRW fordern das Land Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Arnsberg sowie die beiden Kreise auf, innerhalb von sechs Monaten einen öffentlich zugänglichen regionalen Belastungsbericht vorzulegen. Dieser soll mindestens enthalten:
- eine kommunenscharfe Aufstellung aller betriebenen, genehmigten, beantragten und im Vorbescheid befindlichen Anlagen einschließlich Repowering, Leistung und erwartetem Jahresertrag;
- die dauerhafte, temporäre und tatsächlich versiegelte Flächeninanspruchnahme, getrennt nach Wald- und Offenlandstandorten;
- kumulative Sichtfeld-, Siedlungs- und Tourismusanalysen für Ortschaften und touristisch bedeutsame Bereiche;
- Netzanschluss, erwartete Einspeisung, mögliche Abregelungen sowie kommunale Beteiligungszahlungen und deren Verteilung.
Bis zur Veröffentlichung dieses Berichts sollen keine zusätzlichen Windenergiebereiche über die bereits rechtskräftig gesicherte Regionalplankulisse hinaus ausgewiesen werden. Laufende Genehmigungsverfahren und bestandskräftige Genehmigungen bleiben dem geltenden Recht unterworfen.
Zusätzlich soll das Land ein Kataster tatsächlich verfügbarer und technisch geeigneter Industrie-, Gewerbe- und Konversionsflächen vorlegen. Für jeden Standort sollen mögliche Anlagenzahl, Leistung, Jahresertrag, Netzanschluss und bestehende Hindernisse veröffentlicht werden.
„Windenergie ist Teil unserer Energieversorgung. Aber Akzeptanz entsteht nicht dadurch, dass Politik Belastungen bestreitet oder Nutzen überzeichnet. Nach 54 Genehmigungen in sechs Monaten ist eine transparente regionale Gesamtbilanz keine Verhinderungspolitik, sondern eine Frage verantwortlicher Planung“, erklärt Grimm abschließend.